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26. August 2014
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6. September 2014Wer wurde nicht während seines Urlaubs schon mal krank oder sogar für längere Zeit arbeitsunfähig. Gebuchte Flugreisen ade oder ein Wanderurlaub mit den Kindern aus und vorbei.
Vielfach hatte der Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Krankheit und Aufnahme der gleichen Ärger mit seinem Arbeitgeber, wenn es darum ging, ob er auf den bezahlten Jahresurlaub verzichten muss oder nicht. Eine erfreuliche Nachricht kam jetzt vom Bundesarbeitsgericht und Wegweisend für alle Arbeitnehmer.
Nach deren Ansicht braucht kein Arbeitnehmer der während seines Urlaubs oder vorher erkrankt auf den bezahlten Jahresurlaub zu verzichten. Laut des Urteils zählen Krankheitstage für den Urlaubsanspruch genauso wie Arbeitstage. Allerdings sollte der Urlaub aber spätestens bis 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres genommen sein.
Ansprüche aus dem letzten Jahr verfallen jedoch bei Langzeit kranken also Ende 2o14.