
Ratgeber Kundengewinnung und Strukturtipps
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10. Juli 2014Kaum jemand findet es schön, keine Arbeit zu haben oder einer unzufrieden stellende Tätigkeit auszuüben. So kommt es, dass viele Leute sich nach Stellenangeboten umschauen. Doch welche Quellen versprechen gute Arbeit und auf was für Dinge sollte geachtet werden? Dieser kleine Ratgeber wird die wichtigsten Punkte für sie zusammen fassen:
Der klassische Weg, über Zeitungsanzeigen:
Fast jeder deutsche Haushalt bekommt eine städtische Zeitung zugeschickt. Dort stehen nicht nur Lokalnachrichten drin, sondern auch häufig ein Anzeigenblatt, mit Stellenangeboten aller Art. Wenn die Auswahl auch deutlich begrenzt ist, so kann das eine oder andere gute Angebot durchaus dort zu finden sein. Abstand nehmen sollten potenzielle Arbeitnehmer jedoch von zwielichtigen Geschäften, die häufig ihre dubiosen Angebote inmitten von seriösen Anzeigen platzieren.
Ein Beispiel wäre „Heimarbeit“, was unter anderem auch das Zusammensetzen von Kugelschreibern beinhaltet. Dort werden utopische Stundenlöhne versprochen und vieles mehr. Doch heute zu Tage kommen Kugelschreiber bereits fertig gebaut, in Tonnen nach Deutschland. Dieser Beruf existierte früher wirklich mal, ist aber zum Großteil heute nur noch reine Abzockerei, da sie für ein „Starterset“ oftmals Geld hinblättern dürfen. Sie sollten solche Angebote daher meiden.
Andere Firmen wollen sie teilweise in Drückerkolonnen schieben, wo sie von Haustür zu Haustür laufen dürfen und alten Menschen häufig überteuerte Versicherungen andrehen sollen. Sicherlich ist nicht jeder Versicherungsvertreter ein Bandit, aber viele haben sich schon unter ihnen gemischt. Ihre Bezahlung hängt von der Leistung ab. Sie sollten solch einen Beruf lieber gar nicht erst in Erwägung ziehen, falls sie sich für Versicherungen interessieren, dann lassen sie sich gegeben falls von seriösen Unternehmen ausbilden und danach anstellen. Doch „Finanzberatungen“ sind häufig nicht das Gelbe vom Ei, wenn dies auch nicht pauschaliert für alle geltend gemacht werden kann.
Das große Internet – Bewerbung vom Fachmann kostenlos online erstellen:
Fast das Gleiche, wie die Zeitung, nur das sie eine Suchmaschine oder Arbeitsbörsen nutzen können. Jedes Portal kann dabei gute Angebote beinhalten, machen sie sich schlau mit ihrem Computer und verwenden sie das Internet zur Suche.
Es lohnt sich in vielen Fällen sogar, da die meisten Angebote schon auf das große World-Wide-Web zurück greifen. Auch hier lauern gute, wie auch äußerst unseriöse Angebote. Schauen sie daher nach, ob die Firma, für die sie gedenken zu arbeiten, auch eine reine Weste hat. Sind zu viele negative Berichte im Umlauf, sollten sie eine Kontaktaufnahme mit Vorsicht genießen.
Anfragen via Telefonat oder Besuch – Sämtliche Öffnungszeiten können hier eingesehen werden:
Sie können sich auch telefonisch bei den Firmen melden und einfach mal nachfragen, ob sie denn Stellenangebote ausschreiben in diesem Jahr, vielleicht sogar eine Ausbildung? Fragen kostet nichts, sprechen sie jedoch klar und deutlich. Möglichst freundlich, aber übertreiben sie es nicht! Wenn sie Glück haben, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Ziehen sie sich passend an, erscheinen sie gepflegt und wach. Einen müden und demotivierten Mitarbeiter möchte sich kein Chef ins Haus holen. Falls sie aber anstatt Telefon, den Direktbesuch mit verbundener Anfrage vorziehen, dann sollten sie ebenso gepflegt erscheinen.
–> Sämtliche Öffnungszeiten diverser Geschäfte können hier eingesehen werden
Die Agentur für Arbeit:
Auch wenn die Agentur für Arbeit selber viele Ausbildungen und Arbeitsangebote vermittelt, sollten sie in Eigenregie vorgehen. Denn dadurch erhalten sie sich ihre Flexibilität und häufig dauert es recht lange, bis ihnen die „Sachkundigen“ dort weiterhelfen können. Das Portal der Agentur für Arbeit lässt sich trotzdem auch von Leuten verwenden, die sich dort nicht gemeldet haben.
Für alle Kinder:
Im übrigen, wenn sie ca. 3-4 Rückschreiben im Monat erhalten, wo sie sich um einen Ausbildungsplatz bewerben, dann können sie Kindergeld weiter beziehen. Auch wenn das Kind eine Nebentätigkeit ausübt oder eine geringfügige Selbstständigkeit, verfällt ihr Anspruch erst, wenn sie eine gewisse Pauschale überschritten haben. Achten sie jedoch auch auf ihre Krankenversicherung, falls das Kind in der „Familienversicherung“ mit einbezogen wird, denn dort ist die Pauschale häufig etwas geringer, als die von der Familienkasse angesetzte Pauschalhürde, die nicht übersprungen werden darf.